Elektroschrott

Das Tele­fon ist kaputt, der Fern­se­her geht nicht mehr, der PC hat sei­ne bes­ten Tage hin­ter sich gebracht und arbei­tet nicht mehr so wie er soll. Was nun? Klar, ein Ersatz­ge­rät muss her. Aber auch das alte und defek­te Gerät muss weg.
Bis­her haben Sie die­se Gerä­te der kom­mu­na­len Ver­wer­tung zufüh­ren müs­sen. Was dann bedeu­tet hat, dass Sie das defek­te Elek­tro­ge­rät zu einem kom­mu­na­len Ent­sor­gungs­ort (in unse­rer Gegend: “Bau­hof”) brin­gen muss­ten. Seit kur­zem kön­nen Sie Ihre Elek­tro- Alt­ge­rä­te auch im Geschäft zurückgeben.
Das Umwelt­bun­des­amt schreibt dazu: “Bis­her konn­ten Alt­ge­rä­te flä­chen­de­ckend nur bei den Kom­mu­nen ent­sorgt wer­den. Ab dem 24. Juli 2016 ist das auch in gro­ßen Geschäf­ten – mit einer Ver­kaufs­flä­che für Elek­tro­ge­rä­te von min­des­tens 400 Qua­drat­me­tern – mög­lich. Die­se Rück­nah­me­pflicht gilt prin­zi­pi­ell auch für den Ver­sand­han­del, in dem Fall bezieht sich die Min­dest­flä­che von 400 Qua­drat­me­tern auf die gesam­te Lager- und Ver­sand­flä­che des Händ­lers. Ob Sie Ihre Alt­ge­rä­te ein­fach an den Händ­ler schi­cken kön­nen oder die­ser eine ande­re Form der Rück­nah­me ein­rich­tet, bleibt dem Händ­ler überlassen. 

Das Elek­tro­ge­setz (Elek­troG) soll:

  • die Gesund­heit und die Umwelt vor schäd­li­chen Sub­stan­zen aus Elek­tro- und Elek­tronik­ge­rä­ten schützen
  • die Abfall­men­gen durch Wie­der­ver­wen­dung oder Ver­wer­tung (Recy­cling) verringern
  • die Abga­be von Alt­ge­rä­ten bei jedem ver­pflich­te­ten Händ­ler spä­tes­tens ab dem 24. Juli 2016 ermöglichen

Bei jedem Neu­kauf kön­nen Sie dort ein ver­gleich­ba­res Alt­ge­rät kos­ten­los abge­ben. Wenn der Kun­de bereits beim Kauf eines Geräts mit­teilt, bei der Aus­lie­fe­rung des Neu­ge­rä­tes nach Hau­se das alte Gerät zurück­zu­ge­ben, ist die Rück­ga­be eben­falls kos­ten­los. Klei­ne Gerä­te mit einer Kan­ten­län­ge bis zu 25 Zen­ti­me­tern, zum Bei­spiel Han­dys oder Radio­we­cker, kön­nen Sie in den gro­ßen Geschäf­ten auch ohne Neu­kauf kos­ten­los und in haus­halts­üb­li­cher Men­ge abge­ben. Dabei ist es egal, wo die Alt­ge­rä­te ursprüng­lich gekauft wur­den – einen Kas­sen­zet­tel oder ähn­li­ches müs­sen Sie also nicht vor­le­gen. Wenn Sie unsi­cher sind, ob und wie Ihr Händ­ler Alt­ge­rä­te zurück nimmt, fra­gen Sie nach – es ist ihr gutes Recht.”

Was Sie noch inter­es­sie­ren könn­te: “Vom Umwelt­bun­des­amt mit der Wahr­neh­mung hoheit­li­cher Auf­ga­ben betraut, regis­triert die stif­tung ear die Her­stel­ler von Elek­tro- und Elek­tronik­ge­rä­ten und koor­di­niert die Bereit­stel­lung der Sam­mel­be­häl­ter und die Abho­lung der Alt­ge­rä­te bei den öffent­lich-recht­li­chen Ent­sor­gungs­trä­gern in der gesam­ten Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land.” Hier­zu fin­den Sie einen Fly­er auf unse­rer Down­load Seite.

Das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Umwelt, Natur­schutz, Bau und Reak­tor­si­cher­heit (http://bmub.bund.de) unter­hält auch eine Sei­te, die sich spe­zi­ell an Kin­der rich­tet. Ehr­lich gesagt fand ich die Sei­te sehr gut les­bar und fast ver­ständ­li­cher als die offi­zi­el­le Sei­te — aber das ist nur mein per­sön­li­cher Ein­druck, Machen Sie sich doch selbst ein Bild davon.

Bei­trags­bild von:
MikroLogika
Quel­le: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Handy_schrott_mobile_phone_scrap.jpg?uselang=de