Das Telefon ist kaputt, der Fernseher geht nicht mehr, der PC hat seine besten Tage hinter sich gebracht und arbeitet nicht mehr so wie er soll. Was nun? Klar, ein Ersatzgerät muss her. Aber auch das alte und defekte Gerät muss weg.
Bisher haben Sie diese Geräte der kommunalen Verwertung zuführen müssen. Was dann bedeutet hat, dass Sie das defekte Elektrogerät zu einem kommunalen Entsorgungsort (in unserer Gegend: “Bauhof”) bringen mussten. Seit kurzem können Sie Ihre Elektro- Altgeräte auch im Geschäft zurückgeben.
Das Umweltbundesamt schreibt dazu: “Bisher konnten Altgeräte flächendeckend nur bei den Kommunen entsorgt werden. Ab dem 24. Juli 2016 ist das auch in großen Geschäften – mit einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mindestens 400 Quadratmetern – möglich. Diese Rücknahmepflicht gilt prinzipiell auch für den Versandhandel, in dem Fall bezieht sich die Mindestfläche von 400 Quadratmetern auf die gesamte Lager- und Versandfläche des Händlers. Ob Sie Ihre Altgeräte einfach an den Händler schicken können oder dieser eine andere Form der Rücknahme einrichtet, bleibt dem Händler überlassen.
Das Elektrogesetz (ElektroG) soll:
- die Gesundheit und die Umwelt vor schädlichen Substanzen aus Elektro- und Elektronikgeräten schützen
- die Abfallmengen durch Wiederverwendung oder Verwertung (Recycling) verringern
- die Abgabe von Altgeräten bei jedem verpflichteten Händler spätestens ab dem 24. Juli 2016 ermöglichen
Bei jedem Neukauf können Sie dort ein vergleichbares Altgerät kostenlos abgeben. Wenn der Kunde bereits beim Kauf eines Geräts mitteilt, bei der Auslieferung des Neugerätes nach Hause das alte Gerät zurückzugeben, ist die Rückgabe ebenfalls kostenlos. Kleine Geräte mit einer Kantenlänge bis zu 25 Zentimetern, zum Beispiel Handys oder Radiowecker, können Sie in den großen Geschäften auch ohne Neukauf kostenlos und in haushaltsüblicher Menge abgeben. Dabei ist es egal, wo die Altgeräte ursprünglich gekauft wurden – einen Kassenzettel oder ähnliches müssen Sie also nicht vorlegen. Wenn Sie unsicher sind, ob und wie Ihr Händler Altgeräte zurück nimmt, fragen Sie nach – es ist ihr gutes Recht.”
Was Sie noch interessieren könnte: “Vom Umweltbundesamt mit der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben betraut, registriert die stiftung ear die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und koordiniert die Bereitstellung der Sammelbehälter und die Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in der gesamten Bundesrepublik Deutschland.” Hierzu finden Sie einen Flyer auf unserer Download Seite.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (http://bmub.bund.de) unterhält auch eine Seite, die sich speziell an Kinder richtet. Ehrlich gesagt fand ich die Seite sehr gut lesbar und fast verständlicher als die offizielle Seite — aber das ist nur mein persönlicher Eindruck, Machen Sie sich doch selbst ein Bild davon.
Beitragsbild von:
MikroLogika
Quelle: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Handy_schrott_mobile_phone_scrap.jpg?uselang=de